Haus J

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Das Objekt befindet sich unmittelbar in einem neuen Wohngebiet, das direkt an die Sülzaue im Rheinisch-Bergischen Kreis angrenzt. Der vorhandene Bebauungsplan ist im wesentlichen durch Vorgaben zu Baugrenzen, Höhenangaben und Materialität geprägt. Das betreffende Grundstück ist gekennzeichnet durch seine Ecklage an der Erschließungsstraße und die damit verbundene Himmelsrichtung.

Diese Vorgaben bestimmen weitgehend den Entwurf. Auf nahezu quadratischem Grundriss wurden die nutzungsüblichen Räume fließend ineinander verwoben, besonderes Augenmerk ist hierbei den Terrassen zuteil geworden. Diese dienen der räumlichen Erweiterung als „Außenzimmer“. Betont wird dies durch den umlaufenden Rahmen und den dazugehörigen Außengartenmauern. Das Gebäude ist im Hinblick auf Materialwahl und Fassadengestaltung klar definiert.